Fördermittelberatung

Wenn Sie Ihr Haus energieeffizient sanieren lassen möchten – egal ob durch Einzelmaßnahmen oder einer Komplettsanierung – können Sie sich dies mit dem bundesweitem Förderprogramm der BEG (Bundesförderung effizienter Gebäude) fördern lassen.

Einen allgemeinen Überblick erhalten Sie bei Zunkunft Altbau:

Die wichtigsten Förderungen im Überblick:

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG). Fragen Sie dazu aber bitte bei Ihrem Steuerberater nach, ob diese Variante für Sie möglich ist.
Infos zu der steuerlichen Förderung nach §35c: § 35c EStG – Einzelnorm

Bundeförderung für effiziente Gebäude: die Förderung einer energetischen Sanierungsmaßnahme als sog. Einzelmaßnahme (BEG EM)

Bei der Sanierung einzelner Bauteile (Einzelmaßnahme) können Sie Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der BAFA erhalten.

Bundeförderung für effiziente Gebäude: die Förderung einer Sanierung zu einem Effizienzhaus (BEG WG)

Für eine Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus sind ebenfalls Fördermittel erhältlich. Dieser wird über die KfW abgewickelt.

Dabei gilt für die Komplettsanierung: Je energiesparender ein Gebäude anschließend ist, desto höher ist die Förderung. Gilt Ihr Gebäude als sog. Worst-Performance-Building, dann erhalten Sie gegebenenfalls nochmals einen höheren Tilgungszuschuss. 

Ich berate Sie gerne zu möglichen Fördermitteln für Ihre Sanierung und unterstütze Sie gerne bei der Beantragung.

Einzelmaßnahme

Im ersten Schritt überprüfe ich, ob das Angebot aus fördertechnischer Sichtweise die Kriterien der BEG EM erfüllt. Da sich das Antragsprozedere im Jahre 2024 geändert hat, müssen Sie die Firma beauftragen, aber nur unter dem Vorbehalt einer Förderzusage! Diese Klausel ist sehr wichtig, da ansonsten die Förderung versagt werden kann.

Erst wenn mir die Beauftragung des Handwerker incl. der „aufschiebenden oder auflösenden Bedingung“ vorliegt, kann ich die sog. technische Projektbeschreibung (kurz: TPB) erstellen und mail ihnen diese zur Kontrolle zu. Diese muss dann im Portal der BAFA eingereicht werden. Gerne bin ich ihnen behilflich und stehe bei Fragen zur Einreichung gerne telefonisch zur Verfügung.

Sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten, müssen Sie d. beauftragte Unternehmen mitteilen, dass diese mit den Arbeiten beginnen dürfen.

Wenn Sie vom Unternehmen einen Ausführungstermin erhalten, geben Sie mir bitte Bescheid, damit ich einmal „Vor-Ort“ die Ausführung auf einem Bild festhalten kann. Bitte beachten Sie, dass ich weder die Bauleitung noch eine Fachplanung übernehme. Hierfür empfehle ich, einen Architekten einzubeziehen.

Ist die Sanierungsmaßnahme durchgeführt, benötige ich sämtliche Rechnungen, eine ausgefüllt und unterschriebene Fachunternehmererklärung vom Hauptgewerk und alle Zahlungsbelege. Im nächsten Schritt erstelle ich Ihnen eine Aufstellung über die förderfähigen Kosten und die erwartete Förderhöhe. Ist diese Aufstellung korrekt, erstelle ich des technischen Projektnachweis, der im Portal des BAFA eingereicht werden muss.

Übersicht:

Fördermittel beantragen für eine Einzelmaßnahme in Verbindung mit der energetischen Baubegleitungen

Wichtig die Vorgehensweise hat sich gegenüber früherer Förderungen verändert:

Fördermittel beantragen für eine Sanierung zum Effizienzhaus in Verbindung mit der energetischen Baubegleitungen

Sie möchten Ihr Haus zu einem geförderten Effizienzhaus sanieren? Gerne begleite ich Sie auf diesem Weg.

1. Zielstufe festlegen
Im ersten Schritt bestimmen wir gemeinsam Ihre gewünschte Effizienzhaus-Stufe. Auf dieser Grundlage kann ich die einzelnen Bauteile mit den erforderlichen U-Werten auslegen.

2. Angebote einholen
Wenn Sie sich für eine Komplettsanierung entschieden haben, sollten Sie zunächst von sämtlichen beteiligten Gewerken Angebote einholen. Die Förderung erfolgt in Form eines KfW-Kredits, der – je nach Effizienzhausklasse – mit einem entsprechenden Tilgungszuschuss ausgestattet ist (bitte beachten Sie: Vorfälligkeitsentschädigung möglich).

3. Antragstellung
Im Anschluss erstelle ich für Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA), die Sie bei Ihrer Hausbank bzw. Ihrem Kreditinstitut einreichen. Überlegen Sie sich bitte vorab, welche Laufzeit Sie anstreben. Die Zinsbindung ist auf maximal 10 Jahre begrenzt und beeinflusst den effektiven Jahreszins Ihres Kredits.

Meine Empfehlung: Ziehen Sie unbedingt einen Architekten oder Bauleiter hinzu, der die einzelnen Gewerke koordiniert und die notwendigen Planungsdetails erarbeitet. Besonders die Planung von Wärmebrücken und der luftdichten Ebene ist entscheidend, da viele Anschlussdetails gewerkeübergreifend sind (sog. Gewerkeloch). Eine Überprüfung der Luftdichtheit (sogenannte Leckageortung) ist sinnvoll, bevor weitere Arbeiten die luftdichte Ebene dauerhaft verschließen.

Hinweis zu meiner Rolle: Ich selbst übernehme keine Bauleitung und führe auch keine Planungsleistungen durch. Meine Aufgabe ist es, die eingesetzten Dämmstoffe zu dokumentieren, um die U-Werte gegenüber dem Fördergeber nachzuweisen. Ebenso dokumentiere ich die Wärmebrücken. Denn: Wichtige Kriterien für die Zielerreichung sind neben den U-Werten auch der Nachweis der Wärmebrückenfreiheit sowie der luftdichten Ausführung.

4. Nach Durchführung
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme benötige ich sämtliche Rechnungen, die ausgefüllte und unterschriebene Fachunternehmererklärung des Hauptgewerks sowie alle Zahlungsbelege. Anschließend erstelle ich für Sie eine Aufstellung über die förderfähigen Kosten und die voraussichtliche Förderhöhe.
Ist diese korrekt, fertige ich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) an, die Sie bei Ihrem Kreditinstitut einreichen. Alle für Sie relevanten Unterlagen erhalten Sie in einem geordneten Ordner von mir übergeben.